Seit dem 1. Januar 2025. Ein normales E-Mail-Postfach genügt.
Quelle: BMF-FAQ E-Rechnung, Fragen 8 und 12.Klare Antworten für Kleinunternehmer.
Rechnungs- und Steuerregeln verständlich erklärt, und zu jeder Aussage der Link zur Primärquelle. Wir starten mit der E-Rechnung: Was musst du empfangen, was ausstellen, wie lange aufbewahren?
- Quellen: BMF und Gesetzestexte
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Drei Fragen, drei Antworten
Gemeint sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Die Details, Ausnahmen und Quellen stehen im Ratgeber.
Nicht, solange die Kleinunternehmerregelung gilt. Freiwillig darfst du.
Quelle: § 34a Satz 4 UStDV.Die XML-Datei unverändert, ab Ende des Kalenderjahres der Rechnung.
Quelle: § 14b Abs. 1 UStG.Ein Thema, gründlich statt vieler halb
E-Rechnung für Kleinunternehmer
Check in drei Fragen, Entscheidungsbaum, Empfang einrichten und Aufbewahrung mit Rechenbeispiel.
Zum RatgeberWeitere Themen
Wir veröffentlichen ein Thema erst, wenn jede Aussage an der Primärquelle geprüft ist.
In ArbeitWorauf du dich verlassen kannst
Jede Aussage belegt
Zu jeder Regel verlinken wir die Primärquelle: Gesetzestext, BMF-Schreiben oder BMF-FAQ, mit Prüfdatum.
Allgemein, nicht individuell
Wir erklären, was allgemein gilt. Für deinen Einzelfall ist ein Steuerberater zuständig.
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